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Unternehmens-formen

Wenn Du den Sprung in die Selbständigkeit wagen willst, wird dieses Thema wohl ganz oben auf Deiner Agenda stehen. Die richtige Wahl der Unternehmensform kann sich nämlich wesentlich auf Deinen unternehmerischen Erfolg auswirken. In diesem Beitrag erfährst Du alles Wissenswerte über die deutschen Unternehmensformen und welche Rechte und Pflichten mit der Auswahl der Unternehmensform einhergehen. Für nahezu jede unternehmerische Aktivität wurde mittlerweile die passende Unternehmensform entworfen.

Was versteht man unter dem Begriff der Unternehmensform?

Die Unternehmensform - oft auch Rechtsform genannt - bildet die gesetzliche Grundlage Deiner selbständigen Tätigkeit. Bevor Du also selbständig wirst, solltest Du Dich über die verschiedenen Möglichkeiten eingehend informieren. Deine Wahl hat Auswirkungen auf die gesetzliche Haftung als Unternehmer, die Steuerlast und das einzubringende Kapital. Grundsätzlich gibt es in Deutschland drei Arten von Unternehmens- oder Rechtsformen: Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

Das Einzelunternehmen

Im Namen steckt bereits der Unternehmenszweck: Das Einzelunternehmen wird von einer Person betrieben und die Gründung ist verhältnismäßig einfach. Für diese Unternehmensform entscheiden sich hauptsächlich Einzelkaufleute, Freiberufler und Kleingewerbetreibende. Vorteilhaft bei dieser Rechtsform: Sie ist schnell gegründet (Gewerbeanmeldung) und es wird kein Mindestkapital benötigt. Außerdem liegt die Entscheidungsbefugnis allein beim Inhaber des Gewerbes. Bei der Haftung muss allerdings beachtet werden, dass der Einzelunternehmer vollumfänglich mit seinem Geschäfts- und Privatvermögen haftet. Die Besteuerung kann Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer umfassen.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Diese Personengesellschaft wählen Unternehmer, die sich mit mindestens zwei Gesellschaftern der Unternehmung verpflichten. Der gemeinsame Zweck der Unternehmung wird ein einem Gesellschaftsvertrag genau beschrieben. Der Unternehmenszweck darf jedoch kein Handelsgewerbe sein. Ist dies der Fall, muss die Unternehmensform der OHG gewählt werden. Die Gründung ist unkompliziert und auch hier muss kein Mindestkapital eingebracht werden. Beide Gesellschafter haben die Geschäftsführung inne und entscheiden gemeinsam. Die Haftung ist nicht beschränkt. Die Besteuerung ist gleich wie bei der Einzelunternehmung, jedoch kann für juristische Personen als Gesellschafter Körperschaftssteuer verlangt werden.

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Die Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Diese Gesellschaftsform ist ähnlich konzipiert wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Auch hier schließen sich mindestens zwei Gesellschafter zu einem gemeinsamen unternehmerischen Handeln zusammen. Die Regelungen der Gesellschafter untereinander werden in einem Gesellschaftsvertrag festgehalten. Im Gegensatz zur GbR ist diese Unternehmensform für Handelsunternehmen die richtige. Wird im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt, besteht Einzelgeschäftsführung der jeweiligen Gesellschafter. Es wird auch hier kein Mindestkapital benötigt, die Haftung ist nicht beschränkt. Es fallen Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und eventuell Körperschaftssteuer an.

Die Kommanditgesellschaft (KG)

Diese Unternehmensform stellt eine Sonderform der OHG dar. Es gelten somit die gleichen Anforderungen und Regelungen wie bei der Gründung einer OHG. Die Kommanditgesellschaft hat jedoch einen entscheidenden Vorteil: Sie besteht aus zwei Gesellschaftern, für die eine unterschiedliche Haftung vorgesehen ist. Während der sogenannte Komplementär vollumfänglich mit dem Privat- und Geschäftsvermögen haftet, muss der Kommanditist in Höhe seiner Kapitaleinlage haften. Diese Kapitaleinlage wird im Gesellschaftsvertrag geregelt. Die besondere Haftung des Kommanditisten gilt im Normalfall erst nach Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist weit verbreitet und zählt zur Kategorie der Kapitalgesellschaften. Insgesamt kann gesagt werden, dass der Gründungsprozess einer GmbH aufwändiger und kostenintensiver als die bisher genannten Unternehmensformen ist. Die GmbH muss aus mindestens einem Gesellschafter bestehen, welcher ein Mindestkapital von 25.000 Euro einbringt. Ein Gesellschaftsvertrag ist – im Gegensatz zu den bisher beschriebenen Unternehmensformen – zwingend notwendig. Auch muss der Vertrag notariell beurkundet werden. Nach Eintragung ins Handelsregister haftet der Gesellschafter nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Eine Gesellschafterversammlung bestellt den Geschäftsführer. Es muss Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftssteuer entrichtet werden.

Die Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die UG stellt eine Sonderform der GmbH dar und kann mit einem interessanten Vorteil punkten: Sie kann bereits mit einem Mindeststammkapital von nur einem Euro gegründet werden. Die UG ist deshalb bei Gründern beliebt, die keine großen Summen als Mindesteinlage zur Verfügung haben. Die Haftung bei dieser Unternehmensform ist (nach Eintragung ins Handelsregister) ausschließlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die übrigen Bestimmungen gleichen denen der GmbH.

Die GmbH & Co. KG – eine besondere Unternehmensform

Diese Rechtsform ist eine besondere Form der Kommanditgesellschaft. Der Vorteil der GmbH & Co. KG liegt in den besonderen Haftungsbestimmungen. Denn als Komplementär wird eine GmbH eingetragen und diese muss (nach Eintragung ins Handelsregister) nur mit dem Gesellschaftsvermögen haften. So kann die vollumfängliche Haftung des Komplementärs umgangen werden. Es muss jeweils ein Gesellschaftsvertrag für die GmbH und für die KG aufgesetzt werden. Alle weiteren Voraussetzungen und Regelungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Gründung einer GmbH.

Welche Unternehmensform ist die passende?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Entscheidung wird durch zahlreiche Umstände beeinflusst. Möchtest Du lieber allein arbeiten oder benötigst Du ein Team zur Umsetzung Deiner Geschäftsidee? Welches Risiko bist Du bereit einzugehen? Mache Dir unbedingt Gedanken über Deine finanzielle Situation und die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Deine Finanzen. Berücksichtige auch, dass Du je nach Wahl der Unternehmensform unterschiedliche Pflichten zur Buchführung einhalten musst. Außerdem lohnt sich immer der Austausch mit bereits erfolgreichen Unternehmern.

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Michael Stangl - Geschäftsführer Österreich